Besondere Bestimmungen für Jenseitskontakte

8. Besondere Bestimmungen für Jenseitskontakte

 

 

Sollte die Anbieterin einen Jenseitskontakt aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung des Honorars.

 

 

 

Wichtige Gründe können insbesondere vorliegen, wenn gesundheitliche Probleme bei dem Medium vorliegen oder bei höherer Gewalt.

 

 

 

Weitergehende Ansprüche wegen aufgrund wichtiger Gründe abgesagter Jenseitskontakte bestehen nicht.

 

 

 

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars bei Nichtgefallen eines durchgeführten Versuchs des Aufbaus eines Jenseitskontaktes.