Lizenzbestimmungen für überlassene Aufzeichnungen der Dienstleistungen

14. Lizenzbestimmungen für überlassene Aufzeichnungen der Dienstleistungen

 

 

 

Der Kunde erwirbt an der Aufzeichnung der Dienstleistung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vom Anbieter übersandten und urheberrechtlich geschützten Aufzeichnungen. Die Nutzung der Aufzeichnungen ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Die Veröffentlichung der Aufzeichnungen und jegliche gewerbliche Nutzung sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.