13. Mitwirkungspflichten
13.1 Die Kunden haben sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und sofern nicht vertraglich etwas
Abweichendes vereinbart worden ist, unentgeltlich erfolgen.
13.2 Die Kunden sind verpflichtet im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung
zu stellende Aufzeichnungen der Dienstleistungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Downloadlinks abzurufen.