12. Vereinbarte Termine
Vereinbarte Termine können lediglich mit einer Ankündigungsfrist von 5 Tage vor dem vereinbarten Termin einvernehmlich verlegt werden. Wenn der Wunsch zur
Terminsverlegung weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Termin an den Anbieter kommuniziert wird, ist eine Verlegung nicht mehr möglich. In diesem Fall sind die vereinbarten Gebühren in voller
Höhe abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen des Anbieters in voller Höhe zu entrichten.